Breitbandausbau in Kaltental

Förderverfahren Bay. Gigabitrichtlinie

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Kaltental nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren  zur Verfügung gestellt.

„Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.“

 

Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet

Download Adressliste vorläufiges Erschließungsgebiet

Download Verpflichtungserklärung Geodaten

Download Nutzungsbedingungen Geodaten

 

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Die Marktgemeinde Kaltental ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten

(Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Kaltental bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download Markterkundung Bekanntmachung

 

 

Abgeschlossenes Verfahren (2015-2022)

Breitbandversorgung in Markt Kaltental

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Der Markt Kaltental möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.

Im Folgenden wird jeweils aktuell über den Stand des Verfahrens informiert:

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Der Markt Kaltental hat am 07.03.2016 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung des Marktes Kaltental bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Förderschritt 4 - Beginn des Auswahlverfahrens

Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaues von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)

!!! Achtung:
Erneute Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 11.12.2015.
Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis mindestens April 2016.

Karte des vorläufigen Erschließungsgebiets

Förderschritt 3 - Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR)

Förderschritt 2 - Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Bekanntmachung der Markterkundung (Link zur „Markterkundung Bekanntmachung Markt Kaltental“ - siehe unten)

Förderschritt 1 - IST-Versorgung

Das vorläufige Erschließungsgebiet mit Ist-Versorgung vor Markterkundung kann hier abgerufen werden (Link zur anhängenden Karte - siehe unten)

Interkommunale Zusammenarbeit:

Bitte beachten Sie im Zuges des Verfahrens dass es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit der 5 Mitgliedsgemeinden der VG Westendorf (Kaltental, Oberostendorf, Osterzell, Stöttwang, Westendorf) handelt.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Breitbandpate: Herr Stefan Driendl

1. Bürgermeister: Herr Manfred Hauser